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Wahlrechtsreform – das Problem

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Problem des aktuellen Bundestagswahlrechts

Das deutsche Wahlrecht soll zwei Prinzipien miteinander vereinen:

  1. Verhältniswahlrecht – Die Sitzverteilung im Bundestag richtet sich nach dem Anteil der Zweitstimmen, damit jede Partei entsprechend ihrer Wählerunterstützung repräsentiert ist.
  2. Mehrheitswahlprinzip in Wahlkreisen – 299 Abgeordnete werden direkt in Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt, um regionale Vertretung sicherzustellen.

Das Problem

Das neue Wahlrecht (gültig ab 2024) führt dazu, dass direkt gewählte Abgeordnete ihr Mandat nicht sicher behalten, wenn ihre Partei insgesamt weniger Zweitstimmen erhalten hat, als für die Anzahl der gewonnenen Direktmandate erforderlich wären.

Folgen:

  • Direkt gewählte Abgeordnete können ihr Mandat verlieren, obwohl sie die meisten Erststimmen in ihrem Wahlkreis erhalten haben.
  • Einige Wahlkreise bleiben dadurch ohne direkte Vertretung im Bundestag.
  • Parteien mit vielen Direktmandaten (z. B. CSU, Linke) werden benachteiligt, weil ihre Kandidaten nicht sicher ins Parlament kommen.
  • Das Wahlsystem ist für viele Wähler schwer nachvollziehbar, weil eine Stimme für den Direktkandidaten wirkungslos sein kann, wenn dessen Partei zu wenige Zweitstimmen bekommt.

Das aktuelle Modell führt dazu, dass die Wähler in manchen Wahlkreisen faktisch „ins Leere“ wählen – was das Vertrauen in das Wahlsystem schwächt.

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