Der Koalitionsvertrag in Thüringen steht.
Verstößt eine Formulierung im Koalitionsvertrag, dass sich die Parteien verpflichten, die Stimmabgabe von Abgeordneten nach ihrem freien Gewissen auf ein Mindestmaß zu beschränken, nicht gegen das deutsche Grundgesetz?
Antwort ChatGPT:
Ja, eine solche Formulierung würde gegen das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, genauer gesagt gegen Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG.
Was sagt das Grundgesetz?
Artikel 38 Absatz 1 GG garantiert, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages frei gewählt sind und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sowie nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Dieser Grundsatz der freien Mandatsausübung ist ein zentraler Bestandteil der parlamentarischen Demokratie in Deutschland. Er soll sicherstellen, dass Abgeordnete unabhängig von Parteivorgaben oder Druck aus der Regierung ihre Entscheidungen treffen können.
Warum wäre eine solche Regelung problematisch?
- Eingriff in die Gewissensfreiheit: Wenn sich Parteien in einem Koalitionsvertrag verpflichten, die freie Entscheidung der Abgeordneten „auf ein Mindestmaß zu beschränken“, wird der Eindruck erweckt, dass Abgeordnete systematisch dazu gedrängt werden könnten, parteipolitische oder koalitionsinterne Absprachen über ihre persönliche Überzeugung zu stellen. Dies würde das freie Mandat gefährden.
- Koalitionsverträge haben keine rechtliche Bindung: Koalitionsverträge sind politische Vereinbarungen zwischen Parteien, die keine rechtliche Bindung für Abgeordnete haben können. Eine solche Formulierung im Vertrag hätte zwar keinen rechtlichen Zwang, könnte aber moralischen oder politischen Druck erzeugen, der wiederum mit Artikel 38 GG kollidiert.
- Fraktionsdisziplin vs. freies Mandat: Die sogenannte Fraktionsdisziplin (die Erwartung, dass Abgeordnete gemäß der Linie ihrer Partei abstimmen) ist im parlamentarischen Alltag üblich. Sie darf jedoch nicht zur Verpflichtung werden. Die Grenze zur unzulässigen Fraktionsdisziplin wäre bei einer solchen Klausel überschritten.
Fazit
Eine solche Klausel im Koalitionsvertrag widerspricht den Grundprinzipien des deutschen Verfassungsrechts und wäre in ihrer praktischen Umsetzung verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht würde eine solche Bestimmung, falls sie rechtlich relevant wird, voraussichtlich für nichtig erklären.